Entsprechenserklärung 2012
 

Die gleich lautenden Erklärungen des Vorstands vom 15.02.2012 und des Aufsichtsrats vom 17.02.2012 nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG und nach Maßgabe des CGK lauten wie folgt:

„Die KUKA Aktiengesellschaft hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärungen des Vorstands (16. Februar 2011) und des Aufsichtsrats (1. März 2011) den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 2. Juli 2010, entsprochen und entspricht diesen mit folgenden Ausnahmen:

1. Die KUKA Aktiengesellschaft weicht für den Aufsichtsrat von der Empfehlung in Ziffer 3.8 Satz 5 CGK ab. Die als Gruppenvertrag abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor. Die KUKA Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder nicht erforderlich ist, um diese zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe anzuhalten.

2. Abweichend von Ziffer 5.4.6 Satz 4 CGK erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausschließlich eine feste Vergütung. Der Aufsichtsrat ist nach Prüfung verschiedener Vergütungsmodelle der einhelligen Überzeugung, dass für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Überwachungspflichten und die hierfür erforderliche Unabhängigkeit und Neutralität des Aufsichtsrats allein eine feste Vergütung sachdienlich ist.

Im Übrigen erfüllt die KUKA Aktiengesellschaft auch nahezu alle Anregungen, welche der Kodex enthält“

Augsburg, im Februar 2012

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand        Der Aufsichtsrat

 

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URL:
http://www.kuka-ag.de/de/investor_relations/corporate_governance/declaration_of_compilance/start.htm
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