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Entsprechungserklärung 2006 |
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Entsprechungserklärung 2006 Der Vorstand hat am 22.02.2006 und der Aufsichtsrat am 08.03.2006 folgende Erklärung verabschiedet: Die IWKA Aktiengesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 02. Juni 2005, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 12. Juli 2005, entsprochen und entspricht diesen mit folgender Ausnahme: Die Angabe der Vergütung des Vorsitzenden des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss erfolgt individualisiert, nicht jedoch bezüglich der übrigen Vorstandsmitglieder, bei welchen die Angaben nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten erfolgen (Ziffer 4.2.4, Satz 2 CGK). Dagegen wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert (Ziffer 5.4.7, 3. Absatz Satz 1 CGK). Ebenso wird nunmehr den Bestimmungen in Ziffer 7.1.2, Satz 3, 1. Halbsatz CGK (Öffentliche Zugänglichmachung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende) Rechnung getragen. Außerdem erfüllt die IWKA Aktiengesellschaft nahezu alle Anregungen, welche der Kodex enthält.
Karlsruhe, den 24. März 2006 Der Vorstand |
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