Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapier - Prospektgesetz

Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat die KUKA Aktiengesellschaft mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum  zur Verfügung gestellt hat.

 

 

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